Ablauf & Informationen

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision im psychotherapeutischen Fachspezifikum befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner Psychotherapie-Ausbildung und habe die Berechtigung über die erworbene fachliche Kompetenz zur Ausübung der Tätigkeit als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision erworben. In dieser Phase werde ich verpflichtend von erfahrenen PsychotherapeutInnen in der Supervision unterstützt.

Supervision stellt eine Form der Qualitätssicherung meiner Arbeit dar, es geht darum mein eigenes berufliches Handeln zu reflektieren und zu analysieren.

Wie gestaltet sich Psychotherapie?

Erstkontakt: Telefonisch oder per E-Mail

Zu Beginn wird telefonisch oder mit E-Mail ein Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbart. Sollte Ihr Anruf von mir nicht entgegengenommen werden, hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht, ich rufe Sie verlässlich zurück.

Erstgespräch

Im Erstgespräch nehmen wir uns die Zeit einander kennenzulernen und zu schauen, ob wir eine gemeinsame Arbeitsbasis schaffen können. Hier erhalten Sie von mir Informationen über meine Arbeitsweise und die Rahmenbedingungen der Psychotherapie. Sie haben hier die Möglichkeit Ihr Anliegen zu schildern und Fragen zu stellen.

Raum für Entscheidung

Es ist im Erstgespräch nicht sofort erforderlich, zu entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen möchten. Vielleicht ist noch ein zweites Gespräch notwendig oder Sie schlafen eine Nacht darüber. Psychotherapie ist freiwillig und für das Schaffen einer Vertrauensbasis kann eine Bedenkzeit förderlich sein. Zu schauen, ob ich die geeignete Person bin und für Sie den passenden Rahmen anbiete, ist ein wichtiger Aspekt, Sympathie und Vertrauen sind essentiell für den therapeutischen Kontext.

Rahmenbedingungen

Setting und Personenkreis

Ich arbeite im Einzelsetting mit Erwachsenen ab 18 Jahren

Kosten und Zahlungsmodus

Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und kostet € 70,-. Eine Rückerstattung des Honorars durch die Krankenkassen ist derzeit nicht möglich.

Häufigkeit der Sitzungen

Ein Therapieprozess gestaltet sich individuell. Die Sitzungsfrequenz wird gemeinsam mit Ihnen festgelegt, zu Beginn findet eine Sitzung meistens einmal pro Woche statt.

Absageregelung und Verspätungen

Es kann vorkommen, dass vereinbarte Termine wegen Krankheit, beruflichen oder privaten Verpflichtungen oder Unvorhergesehenem nicht eingehalten werden können. Wenn Sie bis zu 24 Stunden vorher telefonisch, mittels E-Mail oder SMS absagen, ist dies kostenfrei, andernfalls wird das Honorar verrechnet.

Beachten Sie bitte, dass im Falle von Verspätungen Ihrerseits, die Sitzungseinheit nicht verlängert werden kann.

Datenschutz und Verschwiegenheit

Der geschützte Rahmen ist ein wesentlicher Grundstein in der Psychotherapie und gesetzlich verankert.

PsychotherapeutInnen und PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision unterliegen gem. § 15 Psychotherapiegesetz der absoluten Verschwiegenheit. Das bedeutet sämtliche Gesprächsinhalte und Informationen, die Sie mir in den Einheiten anvertrauen, unterliegen der Geheimhaltungspflicht.